Bei einer Amortisation kann es sich auch um eine schrittweise Tilgung gemäß eines festgelegten Plans handeln, wie es beispielsweise beim Leasing der Fall ist. Beim Leasing werden zwei Arten der Amortisation unterschieden: Vollamortisationsverträge (VA) und Teilamortisationsverträge (TA).
Bei einem Vollamortisationsvertrag wird das Leasingobjekt innerhalb einer zuvor festgelegten und unkündbaren Laufzeit durch die Leasingraten vollständig amortisiert. Alle anfallenden Kosten wie Anschaffungskosten oder Zinsen werden durch die Leasingnehmer gedeckt. Es ist keine finale Schlusszahlung erforderlich.
Bei einem Teilamortisationsvertrag reichen die vereinbarten Leasingraten hingegen nicht aus, um die Gesamtkosten des Leasinggebers zu decken. Es wird nur ein Teil der Kosten durch die Raten amortisiert. Am Ende der Leasinglaufzeit kann eine Rest- oder Schlussrate fällig werden, weshalb hier auch vom Restwert-Leasing gesprochen wird. Diese Restrate wird aus dem Gesamtwert des Leasinggegenstands sowie den bisher bezahlten Leasingraten berechnet. Die Vollamortisation am Ende der Vertragslaufzeit kann auch durch eine Restwertgarantie des Leasingnehmers oder ein Andienungsrecht des Leasinggebers erreicht werden.