Der Leasingnehmer ist die Person oder das Unternehmen, das den geleasten Vermögenswert vom Leasinggeber mietet. Der Leasingnehmer hat das Recht, den Vermögenswert während der Laufzeit des Leasingvertrags zu nutzen, ist jedoch nicht der Eigentümer. Er verpflichtet sich zur Zahlung der Leasingraten und zur Einhaltung der vertraglichen Vereinbarungen.