Der Leasinggeber ist die Partei, die den Vermögenswert im Leasingvertrag besitzt und diesen an den Leasingnehmer vermietet. Der Leasinggeber trägt in der Regel das Eigentumsrecht an dem geleasten Gut und ist berechtigt, Leasingraten zu erheben und die Vertragsbedingungen durchzusetzen.
Neueste Beiträge
- Die Zukunft des Immobilienerwerbs: Sale-and-Mietkauf-Back
- Sale-and-Lease-Back als clevere Option für Unternehmen
- Leasingangebote vergleichen – Tipps und Tricks für die beste Entscheidung
- Leasen von Gebrauchtobjekten: Eine kluge Entscheidung für Unternehmen
- Operatives Leasing, Finance Leasing, Kreditfinanzierung und Mietkauf: Ein Überblick für Unternehmer
Neueste Kommentare