Das Andienungsrecht bezeichnet das Recht des Leasinggebers, dem Leasingnehmer das geleastete Objekt nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit zum Kauf anzubieten. Bei Teilamortisationsverträgen zahlt der Leasingnehmer mit seinen Leasingraten nur einen Teil der Anschaffungskosten des Leasingobjekts. Aus diesem Grund wird in vielen Leasingverträgen ein Andienungsrecht vereinbart. Gemäß diesem Recht ist der Leasingnehmer verpflichtet, das Leasingobjekt zum noch nicht amortisierten Restwert zu erwerben, ohne dass er selbst einen Anspruch darauf hat, den Gegenstand zu erwerben.