Bei Teilamortisationsverträgen im Leasing werden über die Leasingraten nur ein Teil der Gesamtanschaffungskosten des Leasing-Objekts vom Leasinggeber vereinnahmt. Am Ende des Leasing-Vertrags hat der Leasinggeber das Recht, dem Leasingnehmer das Objekt zu dem bis dahin noch nicht amortisierten Teil des Anschaffungswerts, auch bekannt als Restwert, gemäß den Vereinbarungen im Leasing-Vertrag „anzudienen“. Dieses Recht wird als Andienungsrecht bezeichnet. Der Leasingnehmer ist im Rahmen des Andienungsrechts des Leasinggebers verpflichtet, das Investitionsgut zum Restwert zu erwerben. Darüber hinaus gibt es auch Verträge mit einer Mehrerlösbeteiligung. In diesen Fällen verkauft die Leasinggesellschaft das Objekt und deckt damit die noch ausstehenden Kosten ab.