Beim Spezial-Leasing handelt es sich um eine besondere Form der vertraglich vereinbarten Überlassung eines Leasingobjekts vom Leasinggeber an den Leasingnehmer. In diesem Fall ist das Leasingobjekt speziell auf die individuellen Anforderungen eines einzigen Leasingnehmers zugeschnitten und kann wirtschaftlich sinnvoll nur von diesem genutzt werden. In solchen Fällen wird das Leasingobjekt steuerlich dem Leasingnehmer zugeordnet, unabhängig von den spezifischen Vertragsklauseln wie der Grundmietzeit oder dem Kauf nach Ablauf der Grundmietzeit.