Beim Restwertleasing wird der Leasingvertrag so gestaltet, dass die Leasingraten den erwarteten Wertverlust des Vermögenswerts während der Vertragslaufzeit decken. Der Restwert wird vor Vertragsbeginn festgelegt und stellt den geschätzten Marktwert des geleasten Gutes am Ende der Laufzeit dar.