Der Leasinggeber ist die Partei, die den Vermögenswert im Leasingvertrag besitzt und diesen an den Leasingnehmer vermietet. Der Leasinggeber trägt in der Regel das Eigentumsrecht an dem geleasten Gut und ist berechtigt, Leasingraten zu erheben und die Vertragsbedingungen durchzusetzen.