Wenn der Leasing-Geber die „Grenzwerte“ gemäß den Leasing-Erlassen einhält, wird das Leasing-Objekt in seiner Bilanz aktiviert. Durch die Aktivierung des Leasing-Objektes beim Leasing-Geber entsteht für den Leasing-Nehmer ein „Bilanzneutralität“ genannter Effekt (auch Off-Balance-Effekt genannt). Dadurch bleiben die Eigenkapitalquote und der Verschuldungsgrad des Leasing-Nehmers unverändert. Die Leasing-Aufwendungen werden vom Leasing-Nehmer in seiner Gewinn- und Verlustrechnung als Betriebsausgaben erfasst. Im Anhang des Jahresabschlusses werden jedoch Hinweise auf die eingegangenen Leasing-Verpflichtungen gegeben.