Die Bilanz ist eine Zusammenstellung aller Vermögensbestandteile und Schulden eines Unternehmens. Sie zeigt die Gegenüberstellung von Aktiva (Vermögenswerten) und Passiva (Schulden) zu einem bestimmten Zeitpunkt am Ende eines Geschäftsjahres. Die Bilanz gibt somit eine übersichtliche Darstellung der finanziellen Situation des Unternehmens zu diesem Zeitpunkt, wobei es sich lediglich um eine Momentaufnahme handelt.
Bei der Erstellung einer Bilanz sind sowohl formale als auch inhaltliche Vorschriften zu beachten. Gemäß § 247 Absatz 1 des Handelsgesetzbuchs (HGB) müssen bestimmte Positionen gesondert und ausreichend detailliert in der Bilanz ausgewiesen werden, wie z.B. das Anlagevermögen, das Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten. Die Gliederung der Bilanz ist durch § 266 HGB festgelegt, um eine Vergleichbarkeit der Jahresabschlüsse verschiedener Unternehmen zu ermöglichen.
Die Aktivseite der Bilanz, die linke Seite, umfasst alle investierten Vermögenswerte und gliedert sich in Anlagevermögen und Umlaufvermögen.
Die Passivseite der Bilanz, die rechte Seite, gibt das Gesamtkapital des Unternehmens in Form von Eigenkapital, Rückstellungen und Verbindlichkeiten wieder.
Am Bilanzstichtag ist die Summe der Aktiva immer gleich der Summe der Passiva.