Der Begriff Inkasso bezieht sich auf die geschäftsmäßige Eintreibung oder Einziehung von fälligen Forderungen, wie beispielsweise offenen Rechnungen. Inkasso ist ein Teilbereich des Debitorenmanagements, zu dem auch die Debitorenbuchhaltung und das Mahnwesen gehören. Im Rahmen des Inkassogeschäfts von Kreditinstituten werden Bankgeschäfte durchgeführt, wie beispielsweise der Einzug von Zahlungspapieren wie Lastschriften, Schecks, Zins- und Dividendenscheinen sowie fälligen Schuldverschreibungen. Im Falle von Factoring übernimmt in der Regel der Factor das Inkasso gemeinsam mit den anderen Funktionen des Debitorenmanagements.