Bei der privaten Nutzung eines gewerblich finanzierten Fahrzeugs müssen nicht geschäftliche Fahrten, sofern der Firmenwagen zu mehr als 50 Prozent für Dienstfahrten genutzt wird, immer versteuert werden. Wenn man sich dafür entscheidet, kein detailliertes Fahrtenbuch zu führen, muss man pauschal ein Prozent des Fahrzeug-Bruttolistenpreises versteuern. Zusätzlich kommen 0,03 Prozent des Bruttolistenpreises für mögliche Fahrten zwischen Wohnsitz und Arbeitsstätte hinzu.