Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer beschreibt den Zeitraum, in dem ein Wirtschaftsgut unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten im Unternehmen genutzt werden kann und zur Verfügung steht, entsprechend seinem Zweck. Wenn ein gebrauchtes Wirtschaftsgut erworben wird, entspricht die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer der geschätzten Restnutzungsdauer.

Das Bundesfinanzministerium hat Amtliche AfA-Tabellen veröffentlicht, aus denen die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer für verschiedene Wirtschaftsgüter abgelesen werden kann. In diesen steuerlichen Tabellen wird die „betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer“ als der Zeitraum definiert, nach dem das Investitionsobjekt steuerlich vollständig abgeschrieben ist.

Es ist jedoch zu beachten, dass die betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern nicht in jedem Fall verbindlich sind. Wenn nachgewiesen werden kann, dass das Wirtschaftsgut einer kürzeren Nutzungsdauer unterliegt, kann eine sogenannte „betriebsindividuelle Nutzungsdauer“ verwendet werden, und das Wirtschaftsgut kann schneller abgeschrieben werden.