Basel II und Basel III sind Bezeichnungen für die Eigenkapitalanforderungen an Kreditinstitute, die von einem internationalen Gremium von Bankenaufsichtsbehörden und Notenbanken in Basel entwickelt wurden. Die neuen Regelungen zielen insbesondere darauf ab, dass das Mindestkapital der Banken an die individuellen Risiken angepasst wird. Die Risiken werden anhand von Ratings bewertet, die die Bank für ihre Kreditnehmer ermittelt. Da Leasing in der Regel positive Auswirkungen auf die Bilanzstruktur und damit auf das Rating des Leasingnehmers hat, können Unternehmen, die leasen, oft bessere Finanzierungsmöglichkeiten erhalten.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass Leasinggesellschaften selbst nicht den Regelungen von Basel II / Basel III unterliegen. Diese Vorschriften gelten speziell für Kreditinstitute und deren Eigenkapitalanforderungen.