Restwert vs. Restbuchwert – was ist der Unterschied?

Geschrieben von
Matthias Winter

Matthias Winter ist seit 20 Jahren in der Leasingbranche unterwegs, heute ist er Gründer und Geschäftsführer von LeaseHub

6. Feb 2023

Als Leasingmakler wird man täglich mit diesen beiden Begriffen konfrontiert, häufig auch noch in einem ähnlichen Kontext. Doch was bedeuten „Restwert“ und „Restbuchwert“ eigentlich? Und wie unterscheiden sie sich?

Was ist der Restwert?

Der Restwert ist eine rein rechnerische Größe und beschreibt den geschätzten Wert des Objekts zum Vertragsende. Der Leasingnehmer tilgt mit seinen Leasingraten die Anschaffungskosten bis zu diesem festgelegten Wert. Dabei orientiert sich der Restwert vor allem an der individuellen Nutzung, Vertragslaufzeit und oder auch Maschinenart oder Marke. Je länger die Laufzeit und höher die Nutzung, desto geringer ist der Restwert.

Der Restwert wird zu Vertragsbeginn festgelegt und beschreibt einen bestimmten Prozentsatz der Anschaffungskosten. Ein niedrigerer Restwert bedeutet in der Regel höhere monatliche Raten, da das Unternehmen ein höheres Risiko bei der Vorhersage des zukünftigen Werts des Fahrzeugs hat.

Bei der Festlegung des Restwerts gibt es keine steuerlichen Vorgaben, es macht aber Sinn, sich am voraussichtlichen Marktpreis zu orientieren, vor allem, um die steuerliche Bilanzierung beim Leasinggeber nicht zu gefährden. Aus diesem Grund kalkulieren verschiedene Anbieter auch häufig Restwerte unterschiedlich, da sie beispielsweise aufgrund abweichender Verwertungsmöglichkeiten unterschiedliche Marktpreise erzielen können. Dabei spielen auch Objektqualität und unterschiedliche Vertragsoptionen eine ausschlaggebende Rolle.

 

 

Beispiel Restwert:

Anschaffungswert: 100.000 EUR
Abschreibungsdauer: 60 Monate
Grundmietzeit: 54 Monate
Restwert am Ende: 15.000 EUR (15 % der Anschaffungskosten)

 

 

Der Leasingnehmer bezahlt somit nicht die vollständigen Anschaffungskosten, sondern nur 85% davon. Die verbleibenden 15% beschreiben den Restwert und müssen vom Leasinggeber anders amortisiert werden beispielsweise durch Veräußerung an den Leasingnehmer oder an Dritten, oder durch Weitervermietung.

 

Konflikte in Sachen Restwert

Als Leasingmakler oder Leasinggesellschaft sollten Sie nicht auf die Idee kommen, mit hohen Restwerten und damit niedrigeren Raten, Kunden anzulocken. Denn spätestens, wenn es um die Veräußerung am Markt geht, haben Sie ein Problem, wenn der Marktwert signifikant unter dem Restwert liegt. Häufig kommt es dabei zu Streitigkeiten zwischen Leasinggeber und Leasingnehmer, wenn die Lücke durch Nachzahlungen gedeckt werden sollen.

Verwechslungsgefahr: Der Restbuchwert!

Der Restbuchwert beschreibt den nach steuerlichem Recht festgeschriebenem Wert des Objekts nach Abschreibungen. Dieser ist auch in der Bilanz des Leasinggebers zu finden und ergibt sich aus den Anschaffungskosten eines Anlagegutes abzüglich der bereits vorgenommenen planmäßigen und außerplanmäßigen Abschreibungen. Der Restwert sollte sich zwar grob am Restbuchwert orientieren, viel ausschlaggebender ist allerdings der voraussichtliche Marktwert.

 

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Foto von rupixen.com auf Unsplash

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