MaRisk „Mindestanforderungen an Risikomanagement“ in Leasinggesellschaft umsetzen

Geschrieben von
Matthias Winter

Matthias Winter ist seit 20 Jahren in der Leasingbranche unterwegs, heute ist er Gründer und Geschäftsführer von LeaseHub

21. Okt 2022

In vergangenen Publikationen hat LeaseHub auf die Ganzheitlichkeit der Lizenz-basierten Software für sämtliche Geschäftsprozesse von Leasinggesellschaften aufmerksam gemacht. Mithilfe der Software können Leasingmakler und Leasinggesellschaften ihre Effizienz, den Gewinn und das Wachstum des Betriebs steigern. UND obendrauf können sie einfach auch die sogenannten MaRisk-Richtlinien erfüllen, also die „Mindestanforderungen an das Risikomanagement“ der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin). 

Das erstmals 2017 publizierte Rundschreiben sowie die zwischenzeitlichen sechs Novellen haben so manche Leasinggesellschaft von klein bis groß vor Herausforderungen gestellt – in vielen Fällen mit dem Ergebnis, dass die Richtlinien bis heute noch nicht vollständig und / oder korrekt umgesetzt werden konnten. Genau das ist in Zukunft jedoch umso wichtiger, da die Einhaltung der Richtlinien behördlich überwacht und kontrolliert werden wird. Leasinggesellschaften, die MaRisk nicht ausreichend umsetzen, riskieren zahlreiche Sanktionsmaßnahmen und haftungsrelevante Konsequenzen seitens der Geschäftsführung.

Was sind die aktuellen Mindestanforderungen an das Risikomanagement von Leasinggesellschaften?

Die größte Bedeutung für Leasinggesellschaften haben die Anforderungen an das Auslagerungsmanagement sowie die Anforderungen an das Notfallmanagement. (Die kontinuierliche Risikotragfähigkeitsrechnung – eingegangenes Risiko muss im Verhältnis zum vorhandenen Kapital stehen – stellt keine Neuerung dar. Auch die Anforderungen an das Management notleidender und gestundeter Risikopositionen dürfte für nur wenige Leasinggesellschaften und -Makler relevant sein.)

Anforderungen an das Auslagerungsmanagement

Auslagerungen gehören zum ständigen Leasinggeschäft. Mit MaRisk unterliegen sie neuen, vertiefenden Richtlinien zur Risikoanalyse, -bewertung, -steuerung und -überwachung. Demnach soll jede einzelne Auslagerung erst erfolgen, wenn gemäß der Analyse alle Risikotreiber innerhalb des Prozesses bekannt und alle denkbaren Risiken ausreichend kalkuliert sind. Darüber hinaus sollen Leasinggesellschaften laufende Prozesse definieren, um die Leistung der Unternehmen sicherzustellen, die eine Auslagerung durchführen. 

Es geht also um weitreichende Kontrollmechanismen, die zwecks gesunden Wirtschaftens schon immer wichtig waren, jetzt mit MaRisk jedoch einer klaren Form folgen sollen. Genauer wird diese Form von den EBA-Richtlinien („Guidelines on outsourcing arrangements“) vorgegeben. Der Entwurf der European Banking Authority spezifiziert die Bewertungskriterien, inwiefern ausgelagerte Aktivitäten, Services, Prozesse und Funktionen – beziehungsweise Teile davon – kritisch sind oder nicht. 

Anforderungen an das Notfallmanagement

Was tun Sie bei unerwartet kritischen Entwicklungen? Mangels Erleichterungsvorschriften für Leasinggesellschaften sind Notsituationen besonders heikel und bedürfen einem einheitlichen sowie robusten Ansatz. MaRisk enthält zu diesem Zweck auch die ICT-Leitlinie der EBA („Guidelines on information and communication technology risks“): Der Entwurf definiert Anforderungen in Bezug auf die Minderung und das Management von Risiken, die mit Informations- und Kommunikationstechnologie zusammenhängen. 

Im Kern geht es bezogen auf Leasinggesellschaften darum, Aktivitäten und Prozesse zu identifizieren, die kurzfristige Risiken verursachen können – und es geht darum, Lösungen zu finden, wie man mit diesen kurzfristigen Risiken im Notfall umgeht. Teil der Anforderungen ist auch, regelmäßig zu prüfen, inwiefern die definierten Lösungen angemessen und vor allem auch wirksam sind. 

LeaseHub löst das MaRisk-Implementierungsproblem

Die bekannten Softwares für Leasinggesellschaften und -Makler decken diese Anforderungen nicht ab. Das bedeutet, dass ein lokal-individuelles Auslagerungsmanagement aufgebaut werden muss, was angesichts mangelnder personeller Ressourcen und hohen Aufwands kaum zu bewältigen ist. Oder anders formuliert: Gerade für kleine bis mittelständische Leasinggesellschaften und -Makler ist MaRisk eine enorme Kraftanstrengung.

LeaseHub setzt die Anforderungen von MaRisk vollumfänglich um. Wir unterstützen die behördlichen Vorgaben und haben es uns zum Ziel gesetzt, dass alle Leasinggesellschaften und -Makler die Anforderungen von MaRisk möglichst einfach und rechtssicher umsetzen können. Teil der anforderungserfüllenden Leistungen ist unter anderem etwa die vollständige Protokollierung einer Anfrage bis zum Vertrag und die fortlaufende Risikotragfähigkeitsrechnung.

Ein Wechsel von Ihrer bisherigen Software zu LeaseHub löst nicht nur diverse Ressourcen- und Effizienz-Herausforderungen, sondern Sie stellen sich auch hinsichtlich MaRisk zukunftssicher auf – einschließlich entsprechenden Updates bei weiteren Novellen der BaFin-Vorgaben.

Lernen Sie die Software kennen und testen Sie für 60 Tage:

Vereinbaren Sie jetzt Ihren Demo-Termin und starten Sie in die kostenlose Testphase. 

Klicken Sie auf den unteren Button, um den Inhalt von Calendly zu laden.

Inhalt laden

Learn more

Bild-Quelle – Lukas: pexels.com

Willkommen am Seitenende: Überzeugt? Melden Sie sich jetzt zum LeaseHub-Testzeitraum an.

...oder vereinbaren Sie einen Termin mit uns, um sich schnell durch die Software führen und die Funktionen erklären zu lassen.

Oder