Jetzt schnell sein und Prämie sichern: Die BAFA-Förderung mit Leasing kombinieren

Geschrieben von
Matthias Winter

Matthias Winter ist seit 20 Jahren in der Leasingbranche unterwegs, heute ist er Gründer und Geschäftsführer von LeaseHub

19. Jun 2023

Wer sparen will muss jetzt schnell sein! Denn zum 1. September 2023 wird die BAFA-Förderung für Gewerbetreibende abgeschafft. Wie hoch die Förderung ist, was gefördert wird und wie Sie einen Antrag stellen, das erfahren Sie jetzt!

Der Hintergrund: Das müssen Sie über die BAFA-Förderung wissen!

Die BAFA-Förderung, auch bekannt als Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle-Förderung, ist eine staatliche Unterstützungsmaßnahme in Deutschland, die darauf abzielt, den Kauf oder das Leasing von umweltfreundlichen Fahrzeugen attraktiver zu gestalten.

Sie wurde 2016 eingeführt, um den Umstieg auf klimafreundlichere Mobilitätsoptionen zu beschleunigen und die Verbreitung von Elektrofahrzeugen sowie anderen umweltfreundlichen Fahrzeugtechnologien anzukurbeln.Der Hintergrund der BAFA-Förderung liegt in den globalen Bemühungen zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen und der Bekämpfung des Klimawandels. Elektrofahrzeuge und andere umweltfreundliche Fahrzeugtypen gelten als eine vielversprechende Alternative zu herkömmlichen Verbrennungsmotoren, da sie zu einer Verringerung der Emissionen beitragen und den Verbrauch fossiler Brennstoffe reduzieren können. Ziel ist es, im diesen Jahr die zwei Millionen Marke an alternative betriebenen Fahrzeugen zu knacken!

Die genauen Bedingungen und Höhe der BAFA-Prämie haben sich in den letzten Jahren regelmäßig geändert. Am 1. Januar 2023 traten signifikante Änderungen in Kraft und auch zum September diesen Jahres sollen nochmals einige Punkte angepasst werden. Denn, so Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck, E-Fahrzeuge seien immer beliebter und würden daher keine Förderung mehr benötigen in absehbarer Zeit. Aus diesem Grund sei es nun das Ziel, einen Übergang zu gestalten und den Förderungskatalog entsprechend anzupassen.

Fahrzeuge, Nettopreise und Laufzeite im Überblick: Das wird gefördert!

Ab dem 1. Januar 2023

Seit Anfang des Jahres konzentriert sich die Förderung nur noch auf Kraftfahrzeuge, die nachweislich einen positiven Effekt auf den Klimaschutz haben. Damit werden die Förderungssätze nur noch auf batterie- und brennstoffbezogene Fahrzeuge angewendet, Plug-in Hybride sind nun ausgenommen.

Förderanteil für Batterie- oder Brennstoffzellenfahrzeuge (1. Januar – 31. Dezember 2023):

 
Nettolistenpreis < 40.000 Euro Nettolistenpreis > 40.000 Euro Mindesthaltedauer
Vertragslaufzeit 12 – 24 Monate 2.250 Euro

 

1.500 Euro 12 Monate
Vertragslaufzeit 23 + Monate 4.500 Euro 3.000 Euro 24 Monate

 

Förderanteil für Batterie- oder Brennstoffzellenfahrzeuge (1. Januar – 31. Dezember 2024):

 
Nettolistenpreis < 40.000 Euro Nettolistenpreis > 40.000 Euro Mindesthaltedauer
Vertragslaufzeit 12 – 23 Monate 1.500 Euro

 

1.200 12 Monate
Vertragslaufzeit 23 + Monate 3.000 Euro 2.400 24 Monate

 

Förderung von gebrauchten Elektrofahrzeugen

Nicht nur Neuwagen, sondern insbesondere auch Gebrauchtfahrzeuge (sofern auf der BAFA-Liste) werden gefördert. In diesem Fall richtet sich der Förderungssatz nicht nach dem Nettolistenpreis, sondern orientiert sich an der Leasingdauer.

Dabei gelten folgende Bedingungen:

  • Erstzulassung darf nicht länger als 12 Monate zurückliegen
  • Bei Zweitzulassung, maximale Laufleistung von 15.000 Kilometern
  • Fahrzeug muss innerhalb Deutschlands zugelassen werden über eine Mindestdauer von 12 Monaten

So stellen Sie einen Antrag für die BAFA-Prämie: Checkliste

Ihr Fahrzeug passt in einer der Kategorien und Sie wollen einen BAFA-Antrag stellen? Hier alles Wichtige in Kürze! Die Antragsstellung erfolgt online.

Wichtig: Ab dem 1. September 2023 dürfen nur noch Privatpersonen einen BAFA-Antrag stellen! Als Privatperson gilt dabei eine natürliche Person, die das Fahrzeug ausschließlich für private Zwecke erwirbt.

Checkliste: Förderungsvoraussetzungen Neuwagen

  • Das Fahrzeugmodell muss sich auf der Liste der förderfähigen Fahrzeuge befinden
  • Förderantrag muss spätestens ein Jahr nach der Erstzulassung gestellt werden
  • Leasing-Vertragslaufzeit von mindestens 24 Monaten

Checkliste: Förderungsvoraussetzungen Gebrauchtwagen

  • Das Fahrzeugmodell muss sich auf der Liste der förderfähigen Fahrzeugebefinden
  • Förderantrag muss spätestens ein Jahr nach der Erstzulassung gestellt werden
  • Erstzulassung kann auch in einem anderen EU-Staat erfolgt sein
  • Laufleistung von weniger als 15.000 Kilometer
  • Der maximal förderfähige Gesamtfahrzeugpreis (brutto) darf nicht überschritten werden (es wird dabei 80% des Listenpreises des Neufahrzeuges angesetzt (brutto, inkl. Sonderausstattung)
  • Nicht möglich bei privatem KFZ-Kaufvertrag
  • Das Gebrauchtfahrzeug darf nicht bereits durch den BAFA-Umweltbonus gefördert worden sein

Checkliste: Dokumente (Leasing)

  • Leasingvertrag
  • Kalkulation der Leasingrate
  • Bestätigung der wahrheitsgemäßen Angaben (downloadbar bei Antragsstellung)
  • Nachweis zur Bestellung (Sonderausstattung muss dabei gesondert ausgewiesen werden

Zusätzlich bei Gebrauchtwagen:

  • Gebrauchtwagen: ein Nachweis über den Listenpreis des Neufahrzeugs (nur einreichbar in Form eines Gutachtens der Deutschen Automobil Treuhand (DAT), eines Gutachtens der Schwacke GmbH, eines Gutachtens der noxa solutions GmbH & Co.KG oder einer Neufahrzeugrechnung
  • Wird kein Gutachten der oben genannten Parteien vorgelegt: Erklärung über die Laufleistung von maximal 15.000 Kilometer zum Zeitpunkt der Zulassung auf die antragsstellende Person. Die Erklärung ist zu bestätigen von einer amtlich anerkannten Prüforganisation.

 

Mehr Informationen finden Sie in dem Merkblatt hier.

Nach dem Hochladen der Dokumente muss die Bestätigung der wahrheitsgemäßen Angaben erfolgen. Gleichzeitig erhalten Sie eine E-Mail über die Eingangsbestätigung des Antrages. Die Bestätigung geschieht in schriftlicher Form über ein Dokument das ausgedruckt, unterschrieben und hochgeladen wird über einen Link in der Bestätigungs-E-Mail. Erst dann ist der Antrag zulässig.

War der Antrag erfolgreich, wird der Zuwendungsbescheid erstellt und Sie erhalten die Auszahlung der BAF-Prämie auf Ihr Konto! Bei Ablehnung ist eine erneute Antragsstellung ausgeschlossen.

Kombination mit anderen Förderprämien

Die BAFA-Prämie kann mit bei Neu- und Gebrauchtfahrzeugen mit folgenden Förderprogrammen kombiniert werden:

  • Sofortprogramm Saubere Luft – BMWK
  • Flottenaustauschprogramm Sozial und Mobil – BMWK
  • Förderrichtlinie Elektromobilität – BMDV
  • Förderrichtlinie Markthochlauf NIP2 – BMDV
  • Klimaschutzoffensive für den Mittelstand – KfW
  • Investitionskredit Nachhaltige Mobilität für Kommunen und Unternehmen – KfW
  • Wirtschaftsnahe Elektromobilität (WELMO) –Land Berlin
  • Förderprogramm Inklusionstaxi Berlin – Land Berlin
  • Klimaschutzförderrichtlinie Unternehmen– Land Mecklenburg-Vorpommern
  • BW-e-Solar-Gutschein–Land Baden-Württemberg
  • Treibhausgas-Minderungsquote (THG-Prämie)
  • Taxiladekonzept für Elektrotaxis im öffentlichen Raum (TALAKO) – Stadt Köln

Sie überlegen, sich ein alternativ angetriebenes Fahrzeug zu leasen? Noch können Sie sich die BAFA-Prämie sichern!  Mit unsere langjährigen Erfahrung helfen wir Ihnen gerne schnell und unverbindlich weiter! Gemeinsam finden wir den Partner, der am besten zu Ihnen passt! Füllen Sie einfach folgende Fragen aus:

 

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Bild von Lee Rosario auf Pixabay

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