Die Gestaltung der Leasingraten – linear vs.progressiv vs. degressiv

Geschrieben von
Matthias Winter

Matthias Winter ist seit 20 Jahren in der Leasingbranche unterwegs, heute ist er Gründer und Geschäftsführer von LeaseHub

21. Feb 2023

Darf es mal etwas anderes sein? Standardmäßig werden im Leasinggeschäft lineare Raten verwendet. Doch in manchen Fällen bieten Leasinggeber auch Ausnahmen an. Welche sind das? Unter welchen steuerlichen Bedingungen dürfen diese verwendet werden? Wir zeigen Ihnen, was Sie als Leasinggesellschaft und Leasingmakler darüber wissen müssen.

Linearer Ratenverlauf

Der Klassiker unter den Leasingverträgen. Die Raten bleiben über die gesamte Laufzeit gleich amortisieren damit den vereinbarten Vertrag. Ist eine Vollamortisation vereinbart, so müssen mit den Leasingraten Anschaffungskosten + Bearbeitungskosten getilgt werden. Bei der Teilamortisation einigen sich Leasingnehmer und Leasinggeber im Vorhinein auf einen Restbetrag. Die Leasingraten amortisieren damit nur die Differenz zwischen Anschaffungskosten + Bearbeitungsgebühr und Restbetrag.
Wie die Leasingraten berechnet werden? Mithilfe unseres vollumfängliche Leasingrechners können Sie die Raten ganz einfach und schnell hier berechnen, inklusive downloadbarer Excel-Vorlage.

Degressiver Ratenverlauf

Im Gegensatz zur linearen Abschreibung wird bei der degressiven Variante nur im ersten Jahr der Abschreibungsbetrag auf Basis der Anschaffungskosten errechnet. Im weiteren Verlauf der Vertragszeit wird der Abschreibungsbetrag aus dem Restbuchwert des Anlagegutes berechnet. Da dieser aufgrund von Abnutzung des Objekts fällt, sinkt auch die Höhe der Raten. Allerdings ist dies nur von Jahr zu Jahr möglich, pro Jahr gesehen muss die Rate gleich bleiben.

Steuerliche Unterschiede zwischen Mobilien und Immobilien Leasing

Durch die Vereinbarung fallender Leasing-Raten in den ersten Jahren kann Aufwand vorverlagert und ein erhöhter Betriebsausgabenabzug erreicht werden, was steuerlich anerkannt werden kann. Allerdings ist dies nur bei Mobilien-Leasing möglich, denn seit einem Gerichtsbeschluss im Jahre 2001 muss bei mobilen Objekten kein aktiver Rechnungsabgrenzungsposten mehr gebildet werden. Dies macht das Leasing von Mobilien vor allem in Zeiten von verschlechterten Abschreibungsbedingungen interessant.

Im Immobilien-Leasing sind die Regeln jedoch anders, denn im Gegensatz zu Mobilien unterliegen diese keinem technischen und wirtschaftlichen Verzehr und ihr Nutzungswert kann beispielsweise durch gestiegene Wiederbeschaffungskosten zunehmen. Aus diesem Grund muss bei Immobilien, die mit degressiven Raten finanziert werden, für die in den ersten Jahren überdurchschnittlich hohen Erträge ein aktiver Rechnungsabgrenzungsposten zu bilden.

Progressiver Ratenverlauf

Unter bestimmten Voraussetzungen, wie bei erstklassiger Bonität des Leasingnehmers, können Leasing-Raten auch progressiv gestaltet werden. Im Grunde genommen ist dies das genaue Gegenteil der degressiven Rate, denn diese fallen zunächst sehr niedrig aus, steigen im Laufe der Vertragslaufzeit aber an. Dadurch kann Liquidität und Rentabilität beim Leasingnehmer günstig beeinflusst werden. Beim Leasinggeber wird der Ertrag in die Zukunft verlagert, progressive Raten müssen daher nicht aktiv abgegrenzt werden.

Das Standardwerk bleibt “linear”

In gut 80% der Verträge werden lineare Ratenverläufe vereinbart, denn hier sind alle Kosten von Anfang an klar und gleichbleibend definiert. In Ausnahmefällen bieten Leasinggesellschaften auch degressive Verteilungen an. Progressive Ratenverläufe sind nur sehr selten zu finden, denn durch die anfangs unterdurchschnittlichen Raten geht die Leasinggesellschaft ein hohes Risiko bezogen auf Zahlungsausfälle ein. Aus diesem Grund muss die Bonität des Kunden sehr gut und langfristig gesichert sein und wird von der Leasinggesellschaft zunächst intensiv geprüft.

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