Änderungen im Geldwäschegesetz 2023: Alles, was Sie wissen müssen!

Geschrieben von
Matthias Winter

Matthias Winter ist seit 20 Jahren in der Leasingbranche unterwegs, heute ist er Gründer und Geschäftsführer von LeaseHub

21. Apr. 2023

Die Finanzbranche ist eine der bedeutendsten und sensibelsten Branchen unserer Wirtschaft. Die Sicherheit der finanziellen Transaktionen und die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sind daher von entscheidender Bedeutung. Das Geldwäschegesetz (GwG) ist das wichtigste Gesetz in Deutschland, das zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung beiträgt. Es basiert auf EU-Richtlinien und internationalem Recht und wird regelmäßig angepasst, um den aktuellen Entwicklungen in der Finanzindustrie und im Bereich der Geldwäschebekämpfung gerecht zu werden. Zu den Verpflichteten nach dem GwG gehören unter anderem Banken, Finanzdienstleister, Versicherungsunternehmen, Immobilienmakler, Kunst- und Auktionshäuser sowie Glücksspielanbieter.

Der Kampf gegen Betrug und Korruption im europäischen Finanzsystem

Trotz dieser Maßnahmen gab es in der jüngsten Vergangenheit immer wieder Fälle von Betrug und Geldwäsche in der Finanzbranche, die darauf hindeuten, dass es immer noch Lücken im System gibt. Ein besonders auffälliger Fall ist der Wirecard-Skandal, der im Juni 2020 bekannt wurde. Das Unternehmen hatte über Jahre hinweg einen enormen Bilanzbetrug betrieben und konnte sich dabei der Kontrolle durch Aufsichtsbehörden und Wirtschaftsprüfer entziehen. Der Wirecard-Skandal hat gezeigt, dass selbst in der Finanzbranche, in der strenge Regulierungen herrschen, ein hohes Risiko für Betrug und Korruption besteht.

Derzeit bewegt sich einiges in Sachen Vorschriften und Regulatorien für mehr Sicherheit und Transparenz im Finanzsystem. Damit einher gingen eine Reihe von neuen Vorschriften im GWG in den letzten Jahren und auch für 2023 und die kommenden Jahre steht einiges an!

Fortsetzung des strukturellen Umbaus im Finanzsystem

Mitte 2021 hat die Europäische Kommission ein breites Paket an Legislativvorschläge vorgelegt. Zum Jahresende 2022 legte dann der Europäische Rat seinen Standpunkt fest und setzte damit den Grundstein für nun folgende Trilogverhandlungen mit dem Europäischen Rat, um eine endgültige Einigung zur Fassung der Texte zu erzielen.

Detaillierte Informationen finden Sie hier.

Damit setzt sich der tiefgreifende strukturelle Umbau in den nächsten Jahren fort, oberstes Ziel ist Stärkung der Sicherheit und Transparenz im europäischen Finanzsystem.

Was auf Sie zukommt und was Sie alles wissen müssen?

Das zeigen wir Ihnen hier!

AMLD6: Ausweitung der Vorschriften für mehr Sicherheit und Transparenz

Mit der neuen sechsten EU-Geldwäscherichtlinie AMLD6 soll der Anwendungsbereich des bestehenden Rechtsrahmen ausgeweitet werden. Ein Kernpunkt der Richtlinie ist damit die Ausweitung der EU-Richtlinien auf den Krypto-Sektor. Das bedeutet, dass Krypto-Anbieter, die Kryptowährungen wie Bitcoin, Ether oder andere verwalten oder damit handeln, der Sorgfaltspflicht in Bezug auf ihre Kunden unterliegen. Somit müssen sie ihre Kunden nicht nur sorgfältig identifizieren und Fakten überprüfen, sondern auch Verdachtsvorfälle umgehend melden. Die Sorgfaltspflicht gilt bereits bei Transaktionen ab 1.000 Euro. Darüber hinaus sollen internationale Korrespondenzbankbeziehungen zu Krypto-Anbietern verstärkt überprüft werden.

Die in der Verordnung aufgeführten Verpflichtungen sollen auch für Drittfinanzierungsvermittler und Händlern von Juwelieren, Uhrmacher und Goldschmieden gelten. Von großer Bedeutung ist daneben die Begrenzung von hohen Barzahlungen mit einer EU-weiten Obergrenze von 10.000 Euro. Mitgliedsstaaten können dabei auch niedrigere Grenzen festlegen.

Umgang mit Ländern mit hohem Geldwäschrisiko

Daneben möchte die EU in Sachen Drittländer mit Länderrisiken härter durchgreifen und eine spezielle Listenstruktur entwickeln, die sich stärker an den Financial Action Task Force (FATF) -Listungen orientiert (der internationale Normgeber für die Bekämpfung der Geldwäsche). Sobald ein Land auf dieser Liste steht, sollen individuelle Maßnahmen ergriffen werden, um den ausgehenden Maßnahmen zu begegnen. Die Kommission muss dabei die von der FATF durchgeführten Prüfungsprozesse nicht erneut durchführen.

Identifikation von Kunden und wirtschaftlich Berechtigten

Finanzinstitute und andere Unternehmen, die unter das Geldwäschegesetz fallen, müssen nach AMLD6 bei der Identifikation von Kunden und wirtschaftlich Berechtigten eine größere Sorgfalt walten lassen. Dazu gehört auch die Überprüfung von Ausweisdokumenten und die Identifizierung von Personengruppen, die ein höheres Risiko für Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung darstellen. Dabei müssen jedoch bestimmte Anforderungen erfüllt sein, um sicherzustellen, dass die Identifizierung sicher und zuverlässig ist. Verpflichtete müssen sicherstellen, dass die elektronische Identifizierung den Vorgaben des GwG entspricht und dass die verwendeten Verfahren sicher und zuverlässig sind. Bis Ende 2022 gab es hier noch Schonfristen, beispielsweise für GmbHs oder Stiftungen. In 2023 sollen die Vorschriften harmonisiert und noch transparenter gestaltet werden, dabei unter anderem durch den Datenaustausch zu Unternehmensdaten.

Ausweitung des Transparenzregisters zu einem Vollregister

Dies knüpft an das Transparenzregister und Finanzinformationsgesetz (TraFinG) aus dem Jahre 2021 an, das zum einen die europäischen Transparenzregister in den Mitgliedsstaaten stärker vernetzen und vorhandene Finanzinformationen besser zugänglich machen soll.

Das Transparenzregister wird zu einem Vollregister ausgeweitet, indem alle wirtschaftlich Berechtigten hinterlegt werden sollen. Das Gesetz ermächtigt daneben die FIU, Strafverfolgungsbehörden sowie den Bundesanzeiger ein regelmäßiges Monitoring des Registers durchzuführen, um Unstimmigkeiten schneller zu erkennen und Verdachtsfälle aufzudecken.

Ein Transparenzregisterauszug ist bei Neugeschäften nun verpflichtend, genauso wie das Überprüfen der Daten auf Diskrepanzen. Zeigen sich Unstimmigkeiten in den Daten, müssen diese an die registerführende Stelle weitergeleitet werden. Hier können Sie auf das Transparenzregister zugreifen.

Überprüfung von Politisch exponierten Personen (PEP)

Eine weitere Änderung betrifft die Überprüfung von Politisch exponierten Personen (PEP). PePs sind Personen, die aufgrund ihrer politischen Funktionen oder ihrer öffentlichen Ämter ein erhöhtes Risiko für Korruption und Geldwäsche darstellen können.

PePs können beispielsweise Regierungsmitglieder, Abgeordnete, Richter oder leitende Angestellte von staatlichen Unternehmen sein. Aber auch Angehörige und engste Mitarbeiter von PePs können unter diese Kategorie fallen.

Verpflichtete müssen nun auch die Familienangehörigen und engen Vertrauten von PEPs überprüfen und gegebenenfalls als PEPs einstufen. Die Überprüfung muss in regelmäßigen Abständen wiederholt werden.

Einführung von SDG I und II: Bei Vorfällen drohen deutlich verschärfte Sanktionen

Im Jahr 2022 wurden im Rahmen der beiden Sanktionsdurchsetzungsgesetze (SDG I und II) neue Strukturen geschaffen, um bei Vergehen schneller und effizienter durchzugreifen. Bei Verdacht auf Geldwäsche müssen Transaktionen unverzüglich angegeben werden, unabhängig vom Geschäftswert. Bei Versäumnis drohen nun deutlich höhere Strafen für Unternehmen! Im Allgemeinen sind die Sanktionen nicht nur deutlich verschärft worden, es ist auch zu erwarten, dass Aufsichtsbehörden deutlich weniger Nachsicht walten lassen werden. Der Sanktionsprozess soll dabei deutlich schneller und effizienter gestaltet werden. In diesem Zuge müssen Aufsichtsbehörden ihre Aktivitäten in regelmäßigen Abständen an das Bundesministerium für Finanzen und die FIU melden.

Mehr Transparenz sowohl im In- als auch Ausland

Sowohl im Inland als auch im Ausland soll Transparenz und Schnelligkeit erhöht werden. Im Inland sollen wirtschaftliche Sanktionen von nun an auch behördlich durchgesetzt werden mithilfe einer vom Bund verwalteten, neuen Zentralstelle. Diese Zentralstelle hat diverse Berechtigungen, wie das Sicherstellen von Vermögen, Einblick in das Eigentumsregister und das Vernetzen von Behörden.

Auch bezogen auf ausländische Tätigkeiten werden neue Vorschriften eingeführt. So müssen im Ausland ansässige Vereinigungen ihr inländisches Immobiliengeschäft offenlegen. Lassen sich keine wirtschaftlich berechtigen Personen identifizieren, so werden die Vertreter der Vereinigung in die Pflicht genommen. Diese sogenannten „fiktiven wirtschaftlich Berechtigten“ müssen seit 2023 begründet werden.

Einrichtung der neuen europäischen Aufsichtsbehörde AMLA

Einer der wichtigsten Punkte ist das Einrichten einer neuen Aufsichtsbehörde zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, die Authority for Anti-Money Laundering and Countering the Financing of Terrorism, kurz AMLA. Anfang 2024 sollen die Tätigkeiten aktiv aufgenommen werden und bis 2026 voll und ganz einsatzbereit sein. Ziel ist es, eine zentrale Aufsichtsbehörde auf EU-Ebene aufzustellen, die nicht nur direkt Kredit- und Finanzinstitute beaufsichtigen, sondern vor allem auch für eine Koordinierung der Aufsichtsmethoden verantwortlich ist. Der Standort ist derzeit noch unbekannt, Deutschland hat sich ebenfalls um den Sitz beworben. Mehr Informationen über AMLA in Frankfurt finden Sie hier.

Zusammenfassung

Um Fälle wie Wirecard in Zukunft zu vermeiden, ist es wichtig, dass Unternehmen in der Finanzbranche ihre Sicherheitsmaßnahmen und Prozesse regelmäßig überprüfen und verbessern. Damit einher gehen vor allem auch Schulungen von Mitarbeitern, die nicht nur über die Änderungen im GwG informiert sein, sondern auch über die erforderlichen Fähigkeiten und Kenntnisse verfügen sollten.

Auch müssen Aufsichtsbehörden ihre Kontrollen verstärken und durchsetzungsfähiger agieren. Insgesamt sind die Änderungen im GwG eine Reaktion auf die zunehmende Bedrohung durch Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung und zielen darauf ab, die Transparenz und Integrität des Finanzsystems zu erhöhen.

Es bleibt abzuwarten, wie sich die Änderungen in der Praxis auswirken und wie Vorschriften in Zukunft angepasst werden. Auch die DORA-Verordnung der EU, die auf verstärkte Cybersicherheit abzielt, wird tiefgreifende Auswirkungen auf Finanzunternehmen haben. Die wichtigsten Änderungen haben wir in diesem Artikel zusammengefasst. Gerade aus diesem Grund sollten Verpflichtete sicherstellen, dass sie diesbezüglich immer auf dem neusten Stand sind.

Quellen:

Haufe, 2022

Europäischer Rat, 2022

Wirtschaftsprüfkammer, 2023

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